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Ferienhaus KribbiKrabba


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Allgemeine Mietbedingungen

 

 

1.  Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben bzw. per E-Mail bestätigt dem Vermieter innerhalb einer Kalenderwoche zugegangen ist und die vereinbarte Anzahlung von 20% des Gesamtpreises bezahlt wurde. Bei NICHT rechtzeitiger Bestätigung des Mietvertrages und Leistung der Anzahlung ist der Vermieter berechtigt über das Ferienhaus anderweitig zu verfügen.  

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Erholungszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis, Nebenkosten und Zusatzleistungen

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Heizung, Strom, Wasser und die Endreinigung enthalten.

Es entstehen Nebenkosten für den Kurbeitrag  sowie Kosten für eventuell vereinbarte Zusatzleistungen, die im Mietvertrag aufgeführt sind.

Wurde eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Bei kurzfristigen Anreisen unter 4 Wochen ist der Gesamtpreis bei Vertragsabschluss zu zahlen.

Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

3. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr (EarlyCheckIn ab 12:00 möglich gegen Aufpreis) in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte eine Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr (LateCheckOut bis 13:00 gegen Aufpreis möglich) in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche (wenn gebucht), Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Beseitigen grober Verschmutzungen in Bad und Küche. Saugen (Saugroboter und Akku Sauger stehen bereit) Mitnahme aller selbst mitgebrachten Dinge inklusive Essen und Getränkeflaschen. Bei Nutzung des hauseigenen Grills, muss dieser in einwandfreiem gereinigten Zustand (wie vor der Nutzung) abgegeben werden. Genauere Infos liegen im Haus bereit.

Eine individuelle An-/und Abreise kann erfolgen und muss vor Anreise mitgeteilt werden.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.  Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:                                25 %  des Mietpreises

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:                                50 %  des Mietpreises

Rücktritt bis zum   3. Tag vor Beginn der Mietzeit:                                80 %  des Mietpreises

danach und bei Nichtanreise:                                                                        90 %  des Mietpreises

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich und persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Mietpreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

                                                                                                                                         

                                                                                                                                                                                                                         

 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, von Mieträumen oder des Gebäudes sowie  der zu dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.  Am und im Mietobjekt entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Eventuell entstandene Schäden, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar dem Vermieter zu melden.

In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen  oder –gegossen werden. Treten wegen  Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung  beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Für verursachte Schäden der Kinder jeden Alters haften die Eltern unabhängig vom Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung.

Eine Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten ist zwingend einzuhalten.

Bei Verlust des Haustürschlüssels ist Schadensersatz in Höhe von 50€ an den Vermieter zu entrichten.

Der Mieter ist verpflichtet das Haus in besenreinem Zustand abzugeben, bei Nichtbeachtung wird eine Mehraufwandpauschale zur Nachreinigung  von 50€ dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

9. Tierhaltung

Tiere sind im Ferienhaus nicht erlaubt.

 

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.