Unser Ferienhaus kostet pro Woche (7 Übernachtungen) 950€ inklusive Endreinigung plus dem Gästebeitrag gemäß Satzung Gemeinde Butjadingen.
Die Kaution beträgt 100€ und wird innerhalb einer Woche auf ein angegebenes Konto zurück überwiesen.
Eine Anzahlung von 20% ist sofort nach Buchung zu entrichten und die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt. Erst nach eingeganger Anzahlung ist eine Buchung verbindlich.
Es gibt die Möglichkeit einige Extrapakete vor Anreise mitzubuchen.
- Handtuchpaket (pro Person 8€) Badehandtuch, kleines Handtuch
- Bettwäsche ist inklusive
- EarlyCheckIn ab 12:00 für 25€
- LateCheckOut bis 13:00 für 25€
Gästebeitrag:
Die Höhe des Gästebeitrags beträgt ab 01.01.2023:
01. April – 31. Oktober (pro Übernachtung und Person)
2,90 Euro für Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)
1,95 Euro für Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos
01. November – 31. März (pro Übernachtung und Person)
1,25 Euro für Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)
0,85 Euro für Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos
Vom Gästebeitrag befreit:
- Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.
- Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.Diese Regelung gilt auch für die unentgeltliche Aufnahme von Ehegatten mit auswärtigem Hauptwohnsitz.
- Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
- Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.
- Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.