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Ferienhaus KribbiKrabba


Bildergalerie

Unser Ferienhaus kostet pro Woche (7 Übernachtungen)  950€ inklusive Endreinigung plus dem Gästebeitrag gemäß Satzung Gemeinde Butjadingen.

Die Kaution beträgt 100€ und wird innerhalb einer Woche auf ein angegebenes Konto zurück überwiesen.

Eine Anzahlung von 20% ist sofort nach Buchung zu entrichten und die  Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt. Erst nach eingeganger Anzahlung ist eine Buchung verbindlich.

 

Es gibt die Möglichkeit einige Extrapakete vor Anreise mitzubuchen.

- Handtuchpaket (pro Person 8€) Badehandtuch, kleines Handtuch

- Bettwäsche ist inklusive

- EarlyCheckIn ab 12:00 für 25€

- LateCheckOut bis 13:00 für 25€

 

Gästebeitrag:

Die Höhe des Gästebeitrags beträgt ab 01.01.2023:


01. April – 31. Oktober (pro Übernachtung und Person)
2,90 Euro für Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)
1,95 Euro für Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos


01. November – 31. März (pro Übernachtung und Person)
1,25 Euro für Erwachsene und Kinder (ab 13 Jahre)
0,85 Euro für Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos

 

 

 

 

 

 Vom Gästebeitrag befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird.
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.Diese Regelung gilt auch für die unentgeltliche Aufnahme von Ehegatten mit auswärtigem Hauptwohnsitz.
  • Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
  • Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen oder Heilbehandlungen in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.
  • Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.